Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Unsere Konditionen
Beratung:
Immer wieder werde ich und meine MitarbeiterInnen nach den Kosten für eine erste Beratung gefragt. Der Absatz 1 der Anmerkungen zu NR 2100 VV RVG definiert die Beratung als einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft. Diese Beratung muß Rechtsangelegenheiten betreffen. Die Beratungsgebühr fällt an, wenn der Ratsuchende dem Rechtsanwalt den Auftrag zur Beratung mittels Vollmacht erteilt, der Auftraggeber Verbraucher ist und die Tätigkeit des Anwalts sich auf ein Beratungsgespräch beschränkt (tatsächlich nur der erste Termin). Die Vergütung der Erstberatung ist im RVG VV Nrn. 2102 geregelt und beträgt bei einem Verbraucher höchstens EURO 190,– zuzügl. MwSt. Man spricht hier von einer Kappungsgrenze weil die Gebühr nach Streitwert durchaus höher sein könnte. Der Gesetzgeber hat diese Regelung speziell für Verbraucher getroffen, damit diese die Chance haben sich für ihre Rechte einzusetzen und eine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen können. Bei Nicht–Verbrauchern tritt keine Beschränkung der Beratungsgebühr ein. Es tritt auch keine Beschränkung ein, wenn es sich um mehrere Beratungsgespräche handelte oder es sich um einen schriftlichen Rat handelt. Das heißt, im Klartext: Berät der Anwalt einen Unternehmer über eine sein Unternehmen betreffende Rechtsfrage, stellt dies keine Erstberatung i.S.d. Gebührenrechts dar.
Vertretung
Von anwaltlicher Vertretung spricht man, wenn die ursprüngliche Beratung nicht ausreicht und Sie dem Anwalt die Lösung Ihres Problemes anvertrauen. Diese kann der Anwalt außergerichtlich oder auch mit Hilfe des Gerichts erreichen. In diesem Fall spricht der Anwalt auch gerne von der Abwicklung eines Geschäftes. Z.B. ist für den Anwalt ein Geschäft: die Anfrage des Rechtsanwalts bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung wegen Kostendeckung für das Mandat; der Auftrag an den Anwalt eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen; der Auftrag an den Anwalt eine Kündigungsschutzklage zu erheben; der Auftrag an den Anwalt einen Unfall abzuwickeln. Soweit ein Stundenhonorar nicht extra zwischen Ihnen (Auftraggeber) und mir (Auftragsnehmerin) vereinbart wird, rechne ich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das ist der übliche Fall. Es gelten die dortigen Regelungen. Ich behalte mir aber vor, sollten Angelegenheiten sich schwieriger gestalten, Sie wegen einer Stundenhonorar-Regelung auch wärend des Klärungsprozesses anzusprechen. Wird eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart, werde ich Ihnen einen fairen Vorschlag unterbreiten. Dies kann insbesondere bei schwierigen Angelegenheiten, die mit einem großen Arbeits-Aufwand verbunden sind notwendig sein. Besonders dann, wenn die Sache für Sie/als Mandant von existentieller Tragweite und Bedeutung ist, wie zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes und der Regelung einer entsprechenden Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Daneben ist auch eine Vereinbarung mit Honorarpauschale für bestimmte Tätigkeiten möglich (z.B. Vertragsgestaltungen, Rechts-Gutachten etc.). Prozesskostenrechner
Unser Team
Rechtsanwältin Annemarie Pihale-Alboth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, achanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
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Tel: +498131 – 9 44 66
Fax: +498131 – 9 44 24
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Adresse
Rechtsanwaltskanzlei Pihale-Alboth
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