Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Verkehrsrecht
Eine allgemeine Empfehlung lautet hier: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist darauf aus, die Entschädigung so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist es sinnvoll, vor allem, wenn Sie kein Verschulden trifft, oder, wenn Sie schon absehen, dass Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen wird, vor dem Kontakt mit der gegnerischen Versicherung eine professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen. Wir stellen einen Unfallaufnahme-Bogen zur Verfügung, auf dem die wesentlichen Daten abgefragt werden, sodass Sie so weit wie möglich von der Auseinandersetzung entlastet sind.
Schon einmal zur Orientierung möchten wir Ihnen einen unvollständigen Überblick über die Regulierungspraxis geben:
Schadensermittlung: Wir Können Ihnen auch bei der Beauftragung eines Gutachters helfen. Nur bei Kleinschäden unter 1000,00 € kann es problematisch werden, die Gutachten-Kosten erstattet zu erhalten. Sobald das Gutachten vorliegt, wird dann der Schaden nach der festgestellten Höhe eingefordert werden. Wir können zur Klärung des Hergangs auch die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft einfordern, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Das schafft eine zusätzliche Sicherheit.
Besonderheiten beim Schaden:
Zum Schaden gehören oft auch Mietwagenkosten. Bevor Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollte dringend geprüft werden, ob die Aussicht darauf besteht, dass Sie die Kosten vollständig ersetzt erhalten, damit Sie nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Das wäre bei einem Mitverschulden von Ihnen zu befürchten.
Bei einem Totalschaden sind besondere Gegebenheiten zu beachten, sowohl, was die Erstattung von Kosten für ein Ersatzfahrzeug anbelangt als auch, was die Zeit anbelangt, für die ein Ersatzfahrzeug gebraucht wird. Wenn Sie einen Totalschaden herrichten lassen, müssen die Reparaturkosten ersetzt werden, wenn sie sich im Rahmen von 130 % des Gutachtens halten. Dann ist das Fahrzeug trotzdem reparaturwürdig.
Schmerzensgeld: Wenn Sie verletzt wurden, steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Hierzu ist erforderlich, dass die Verletzungen durch die ärztlichen Behandler dokumentiert werden. Stellen Sie sich deshalb regelmäßig bei Ihren Behandlern vor. Denn auf deren Feststellungen und Atteste wird es bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes ankommen.
Anwaltskosten: Die bei uns anfallenden Kosten sind ebenfalls als Schaden zu erstatten, soweit die Haftung des Schädigers reicht.
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir
Ihren Auftrag
Ihre Daten, gerne über den Unfallaufnahme-Bogen (den Sie im Bereich Formulare auch herunterladen können)
Die Korrespondenz, falls schon etwas Schriftliches vorliegt
Und, falls über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten geklärt werden sollen, sind wir gerne bereit, die erste Anfrage für Sie zu erledigen.
Und auch hier: wenn Sie in italienischer Sprache korrespondieren wollen, gerne werden wir das ermöglichen.
Kontakt
Rechtsanwältin Annemarie Pihale-Alboth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
ra.pihale-alboth@pihale-alboth.de
Kontakt
Tel: +498131 – 9 44 66
Fax: +498131 – 9 44 24
Mail: info@pihale-alboth.de
Adresse
Rechtsanwaltskanzlei Pihale-Alboth
Münchner Straße 199
85757 Karlsfeld
Bürozeiten
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08:30–12:30 und 14:00–18:00
Freitag
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