Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Strafrecht und Bußgeldverfahren
Die Verteidigung in Strafverfahren und in Bußgeldverfahren erfordert ein spezielles praktisches Vorgehen. Und immer Eile.
Das Verfahren, in dem der Staat gegen einen Bürger vorgeht, erfordert vom Staat die volle Beweisführung. Der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten ist Ausdruck dessen. Und auch das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in diesem Zusammenhang zu benennen. Der Staat als Ankläger ist zur Fairness verpflichtet.
Das bedeutet für einen Bürger, dem ein Vorwurf gemacht werden soll, dass er sich nicht selbst belasten braucht und auch keine Pflicht hat, sich zu äußern oder auf die Vorwürfe einzulassen. Sie haben ein Schweigerecht. (Und Ihre Angehörigen größtenteils auch.)
Damit stellt sich natürlich als erste Maßnahme der Verteidigung dar, die eigenen Interessen nicht mit vorschnellen Aktionen zu erschweren. Wir wollen deshalb so früh wie möglich für Sie die rechtliche und tatsächliche Lage ermitteln, um dann mit Ihnen Ihre individuelle Verteidigung abzustimmen.
Unsere Empfehlung ist: Schweigen und schnellstens einen Anwalt mit der Einsicht in die Akten zu beauftragen. Dann erst wissen Sie nämlich genauer, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Chancen eine Verteidigung hat.
Wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, dann ist besondere Eile geboten, denn wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt haben, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Und dann kommt die Vollstreckung.
Schweigen und Eile gilt auch bei Bußgeldverfahren, und dort wieder speziell im Verkehrsrecht.
Es gibt Statistiken, die aussagen, dass ein großer Teil der Bußgeld-Bescheide nicht gerechtfertigt ist. Wir wissen ja alle, dass es sich dabei um Massenverfahren handelt, die mit einer großen Geschwindigkeit und wenig Verarbeitungstiefe erlassen werden. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, sich nicht sofort abzufinden. Auch wenn man an das Punkte-System in Flensburg denkt.
Wir raten also, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen ins Haus flattert, noch innerhalb der Frist, uns zu verständigen. Sie haben keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen. Wir können also schon im Ermittlungsverfahren lenkend eingreifen und für Sie erst einmal die Situation entschärfen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist Eile geboten. Sie haben 2 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Ist sie aber eingehalten, können wir mit der gebotenen Sorgfalt und Ruhe für Sie prüfen, ob und wie eine Verteidigung Sinn macht.
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir
Ihren Auftrag
Ihre Daten und Ihre Unterlagen
Die behördlichen Dokumente, eiligst, wenn sich daraus Fristen ergeben
Und, falls über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten geklärt werden sollen, sind wir gerne bereit, die erste Anfrage für Sie zu erledigen.
Und auch hier: wenn Sie in italienischer Sprache korrespondieren wollen, gerne werden wir das ermöglichen.
Kontakt
Rechtsanwältin Annemarie Pihale-Alboth
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
ra.pihale-alboth@pihale-alboth.de
Kontakt
Tel: +498131 – 9 44 66
Fax: +498131 – 9 44 24
Mail: info@pihale-alboth.de
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