- Frist zur Beseitigung eines Mangels beim Reisevertrag auch bei Kurzreise notwendig
Der Reisende muss auch bei einer einwöchigen Reise dem Veran-
stalter einen vollen Tag Zeit zur Beseitigung eines Reisemangels geben.
Wird der Reisende nicht in einem gleichwertigen Ausweichhotel untergebracht, hat er
keinen Anspruch auf sofortige Abhilfe.