Kanzlei Pihale-Alboth

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Rechtsanwaltskanzlei
Pihale-Alboth in Karlsfeld

Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Erbrecht

„Was man erbt, braucht man nicht zu erarbeiten“ –
Ganz so lapidar und zynisch ist es natürlich nicht, denn in vielen Fällen, in denen ein Rechtsanwalt mit dem Erbrecht in Berührung kommt, geht es um den Wunsch, Vermögen und Werte gerecht verteilen zu wollen und das noch zu Lebzeiten vernünftig vorzubereiten. Die meisten Personen betrachten es als ihre generöse Verpflichtung, Ihre Partner und ihre Kinder über den Tod hinaus zu versorgen. Für manchen ist es auch ein Anliegen, dass das von ihm Erreichte tradiert und weitergegeben wird.

Nicht immer gelingt das so, wie es ursprünglich geplant war. Dann werden Konflikte und Auseinandersetzungen in der Zukunft vorprogrammiert.

Damit das nach Möglichkeit nicht passiert, ist die Aufgabe des beratenden Anwaltes, mit den Mandanten alle möglichen Szenarien dieser Konfliktkonstellationen im Vorfeld durchzuspielen und die Folgen abzuschätzen. Das ist nicht immer einfach, denn die persönlichen Ziele erzeugen eine wichtige Motivation, wie z.B. sich dankbar zeigen, einen Ausgleich zu finden für Unterstützung oder Opfer, eine besondere Förderung zu gewähren, das Vermögen zusammenzuhalten, das Andenken zu bewahren…

Schön ist es natürlich, wenn die betroffenen Personen schon zu Lebzeiten eine einvernehmliche Vermögensnachfolge miteinander gestalten können. Hierbei mitzugestalten, ist für den Anwalt eine sehr anspruchsvolle, aber auch ehrenvolle Tätigkeit. Dazu kann auch die Einschätzung eines Steuerberaters oder Notars nötig sein.

Zum kleinen Einmaleins gehört die Beratung über die Form eines Testaments. Manchmal reicht schon der Rat, dass ein handschriftliches Testament dann gültig ist, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist – es soll aber auch zusätzlich das Datum und den Ort erkennen lassen. Oder, dass beim „Berliner Testament“ von Ehegatten es ausreicht, wenn ein Ehegatte die Verfügungen schreibt und beide unterschreiben (natürlich auch hier wieder mit Datum und Ort). Und manchmal reicht die Information, dass das „Aufheben“ des Testaments schlicht durch Zerreißen passiert. So einfach kann Ändern sein: Zerreißen und etwas Neues verfügen.

Manchmal stellt sich dann auch die Frage der Aufbewahrung und des Schutzes vor dem Verlust.

Die Überlegungen z. B. über Bevollmächtigungen, eine Vorsorgevollmacht, und manches mehr gehören auch mit zu den Überlegungen im Zusammenhang mit „den letzten Dingen“.

Die herausfordernden Aufgaben sind Themen, wie etwa

  • die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,

  • der Umgang mit geerbten Schulden und der Ausschlagung (hier ist Eile geboten, weil nur eine 6-wöchige Frist zu Entscheidung zur Verfügung steht),

  • die Ermittlung von Erbquoten

  • die Geltendmachung von Pflichtteilen

  • die Korrespondenz mit dem Nachlassgericht

Sofern Sie hier Hilfe benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Rechtsanwältin Annemarie Pihale-Alboth

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
ra.pihale-alboth@pihale-alboth.de

Kontakt
Tel: +498131 – 9 44 66
Fax: +498131 – 9 44 24
Mail: info@pihale-alboth.de

Adresse
Rechtsanwaltskanzlei Pihale-Alboth
Münchner Straße 199
85757 Karlsfeld

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
08:30–12:30 und 14:00–18:00
Freitag
08:30–13:00