Kanzlei Pihale-Alboth

pihale-alboth-kanzlei
pihale-alboth-kanzlei-7
pihale-alboth-kanzlei-8
pihale-alboth-kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei
Pihale-Alboth in Karlsfeld

Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

pihale-alboth-kanzlei-7
pihale-alboth-kanzlei-6
pihale-alboth-kanzlei-5
pihale-alboth-kanzlei-4
pihale-alboth-kanzlei-8
pihale-alboth-kanzlei-3
previous arrow
next arrow

Arbeitsrecht

Unsere Arbeit bestimmt einen großen Teil unserer Lebenszeit. Sie bestimmt auch unser Verständnis von uns selbst und unsere Position im Zusammenleben mit Menschen und Institutionen. Ganze Philosophien haben sich damit beschäftigt.

Unsere Kanzlei ist inzwischen seit Jahrzehnten hauptsächlich darauf ausgerichtet, für Menschen in schwierigen individuellen beruflichen Situationen Orientierung und Vertretung anzubieten.

Das gilt in der Beratungssituation, in der Auseinandersetzung zwischen den Arbeitsvertragspartnern und vor Gericht. Oft ist bereits so viel geschehen, dass feststeht, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Dann besteht die Aufgabe darin, das Ende zu gestalten (Stichwort Abfindung) und die Perspektive für die Zukunft in der Lösung so zu berücksichtigen, dass auch der Start in den neuen Lebensabschnitt gut gelingen kann. Das ist oft schwierig und auch zeitaufwändig. Und öfter müssen die Ziele neu justiert werden.

Wir haben Erfahrung mit Arbeitgebern im Bereich der großen Industriebetriebe mit Tausenden Mitarbeitern, über viele Branchen hinweg bis hin zu Kleinbetrieben mit nur wenigen Arbeitnehmern. Die Vielfalt der Problemstellungen gehört zu unserem Spezialgebiet, sei das nun Kündigungsschutz, Mobbing, Abmahnung, Versetzung, Vertragsverstöße, Gehaltsstreitigkeiten, lange Krankheit, Urlaub, Kurzarbeit, betriebliche Wiedereingliederung, um nur wenige zu nennen.

Wir kennen auch die Bezüge zu den sozialrechtlichen Systemen, z. B. bei Arbeitsunfällen, Schwerbehinderung Leistungsminderung, drohender Arbeitslosigkeit – und helfen bei der Anspruchsstellung gegenüber Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt, Rentenversicherung.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir

Ihren Auftrag

Ihre Daten und Ihre Vertragsunterlagen
Die Korrespondenz, falls schon etwas Schriftliches vorliegt

Und, falls über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten geklärt werden sollen, sind wir gerne bereit, die erste Anfrage für Sie zu erledigen.

Und auch hier: wenn Sie in italienischer Sprache korrespondieren wollen, gerne werden wir das ermöglichen.

 

Kontakt

ra-pihale-alboth-512x512-sw

Rechtsanwältin Annemarie Pihale-Alboth

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
ra.pihale-alboth@pihale-alboth.de

Der aktuelle Videotipp

Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.22 – das sind die verschärften Hinweispflichten
Vorschaubild

Am 01.08.2022 ist ein neues Nachweisgesetz mit weitreichenden Änderungen, die Sie als Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen beachten müssen, in Kraft getreten. Diese verschärften Hinweispflichten gelten grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden. Erfahren Sie in diesem Video, was Sie als Arbeitgeber unbedingt beachten müssen.



Alle Videotipps im Überblick

Arbeitsrecht




Kontakt
Tel: +498131 – 9 44 66
Fax: +498131 – 9 44 24
Mail: info@pihale-alboth.de

Adresse
Rechtsanwaltskanzlei Pihale-Alboth
Münchner Straße 199
85757 Karlsfeld

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
08:30–12:30 und 14:00–18:00
Freitag
08:30–13:00